Halter von E-Autos können ihre CO2-Einsparung gewinnbringend verkaufen. Aufkäufer sind Mineralölkonzerne, die ihren Treibhausgasausstoß jedes Jahr um eine steigende Menge reduzieren müssen. Die Tabelle zeigt die jährlichen Barprämie, die Vermittler der THG-Quote zahlen.
Bei diesen Vermittlern melden sich Besitzer von E-Autos, als auch E-Roller, elektrischen Nutzfahrzeugen oder E-Bussen an. Neben den Kontaktdaten wird ein Foto des Fahrzeugsscheins hochgeladen. Die Vermittler übernehmen die Freischaltung des jeweiligen Fahrzeugs beim Umweltbundesamt sowie den Weiterverkauf der THG-Quote an einen Mineralölkonzern. Danach wird die Barprämie ausbezahlt.
Mineralölkonzerne sollen CO2-Ausstoß reduzieren
Diese Einnahme wiederholt sich jedes Jahr bis 2030. Denn bis dahin müssen die Mineralölkonzerne ihren CO2-Ausstoß durch Benzin- und Dieselverkauf um 25 Prozent reduziert haben. Das erreichen sie durch den Verkauf von Ladestrom für E-Autos an Tankstellen als auch den Aufkauf der THG-Quote. Erreichen sie die vorgeschriebene Quote nicht, müssen sie Strafzahlungen leisten. Somit besteht für die Mineralölkonzerne ein Anreiz in umweltschonende Antriebe zu investieren. Insgesamt sollt mit der Regelung der CO2-Ausstoß im Verkehr gesenkt werden.
Für E-Auto-Besitzer ist die zusätzliche Einnahme mit wenig Arbeit verbunden. Es ist auch egal, wie viel Strom, welche Art von Energie (Ökostrom) und wo das E-Auto geladen wird. Das spielt für die Barprämie keine Rolle. Wichtig ist nur eins: Die Einnahme ist steuerpflichtig. Für Arbeitnehmer besteht bei “sonstigen Einnahmen” eine Freigrenze bis 255 Euro pro Kalenderjahr. Fallen die Einnahmen höher aus, werden sie dem zu versteuernden Einkommen hinzugezählt. Einige Anbieter zahlen bis 255 Euro aus und Spenden die Differenz für einen guten Zweck. So bleibt die Barprämie steuerfrei.
Hier findet Ihr die Übersicht der höchsten Bar-Prämie für die THG-Quote