Der ultimative Eierbecher für Gadget-Fans – der Pott

Eipott

Ich liebe meinen iPod in meinem iPhone. Ich liebe ein Sonntags-Ei, bei dem Eiweiß fest und das Eigelb flüssig ist. Beides kann ich mit dem eiPott kombinieren. Oh, nein der eiPott von Koziol darf so nicht mehr heißen. Das Hamburger Oberlandesgericht hat entschieden, die klangliche Identität zwischen iPod und eiPott ist zu groß. Damit ist eine markenrechtliche Untersagung gerechtfertigt.

Display als Eierschalenablage

Das mittelständische Unternehmen aus Erbach hat das “ei” gestrichen und verkauft die Koziol-Eierbecher für Gadget-Fans nun als Pott (rund 9 Euro). Der Eierbecher ist ein tolles Geschenk für Apple-Fans. Wer die Eierschalenablage (das Display) noch mit seinem Logo oder einer Werbebotschaft versehen will, kann das beim Werbemittelversender Source machen lassen.

Kalkulierte Provokation mit dem eiPott

Natürlich wirkt Apples Klagewut kleinlich. Derartige Produkte werden von Apple-Fans gekauft bzw. ihnen geschenkt. Doch Apple ist ein Gefangener seines eigenen Erfolgs. Bei Markenrechtsstreitigkeiten in den USA muss Apple vor Gericht belegen, dass sie aktiv ihre Marke schützen. Somit müssen sie auch bei derartigen “Kleinigkeiten” aktiv werden.

Das weiß natürlich auch der deutsche Herteller oder er kann zumindest damit rechnen. Die Provokation mag also durchaus kalkuliert sein. Die Aufmerksamkeit bei einer derartigen gerichtlichen Entscheidung ist groß und garantiert Verkäufe. Das Plus beim Umsatz mag die erhöhten Kosten für Anwälte etc. aufwiegen.

Wie dem auch sei, für mich ist es nicht der Pott, sondern weiterhin der eiPott. Und  ich freue mich schon wieder auf den nächsten Sonntag.