Aufgepasst beim Online Shopping! Tipps vom Anwalt

Wer keine Lust hat sich zwischen Menschenmassen in überheizten Läden zu drängeln, um die Weihnachtseinkäufe zu erledigen, macht Online Shopping. Mittlerweile gibt es kaum eine Ware, die nicht auch im Netz verfügbar ist. Die Fülle an Angeboten ist genauso groß, wie die Auswahl an Händlern. Wer nicht auf Betrüger und gefälschte Waren hereinfallen will, sollte einige Vorsichtsmaßnahmen beachten. Der Kölner Internetrecht-Anwalt Christian Solmecke erklärt worauf Verbraucher beim Online Shopping achten sollten, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.

Vor dem Kauf – Händler sorgfältig auswählen

Vor dem Kauf sollten Verbraucher auf die richtige Wahl des Online-Shops achten. Im Netz ist die Gefahr auf einen unseriösen Händler zu fallen viel größer als im Ladengeschäft. Doch wie erkennt man einen seriösen Händler? Dafür gibt es einige Anhaltspunkte. Je mehr Informationen der Händler über seine Firma, seine Vertragsbedingungen und die Rechte der Käufer auf seiner Webseite preisgibt, desto eher wird man davon ausgehen müssen, dass es sich hier nicht um einen Betrüger handelt. Einen guten Hinweis bieten auch sogenannte Gütesiegel wie die von „Trusted Shops“. Nur Online-Shops, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, dürfen dieses Siegel führen. Verbraucher sollten aber unbedingt auch auf das Siegel klicken, nur so erfahren sie, ob es echt oder möglicherweise gefälscht ist. Unbekannte Shops sollte der Käufer vorher einmal googlen. Finden sich negative Kritiken, sollte man die Finger von dem Kauf lassen. Auch ein fehlendes Impressum oder ein Sitz im Ausland sind Indizien für eine Unseriösität.

Sicher bezahlen

Die Zahlung per Rechnung oder Lastschrift ist überwiegend sicher. Im Notfall kann der Verbraucher bei Problemen mit dem Händler sein Geld zurückholen. Abraten würde ich von der Zahlung per Vorkasse. Hier besteht eine zu große Unsicherheit, dass die Ware hinterher gar nicht geliefert wird und der Verbraucher sein Geld endgültig verliert. Häufig bieten Händler auch die Möglichkeit über Bezahlsysteme wie PayPal die Einkäufe zu erledigen. Hier kommt es für die Sicherheit entscheidend auf den Anbieter an. Zu einer sicheren Bezahlung beim Online Shopping gehört auch ein sicheres Passwort, das aus Ziffern, Buchstaben und Sonderzeichen besteht. Für jeden Shop sollte ein anderes Passwort verwendet werden, Passwort-Safes helfen hierbei. Außerdem sollten Sie Ihren PC ausreichend vor Viren schützen, sodass Betrüger keinen Zugriff auf die sensiblen Daten bekommen.

Vorsicht vor vermeintlichen Schnäppchen

Im Netz sind viele Waren zwar günstiger, allerdings sind nicht alle angepriesenen Schnäppchen wirklich so günstig wie sie scheinen. Zum Kaufpreis kommen in der Regel noch Versandkosten hinzu, die von Online-Shop zu Online-Shop stark variieren können. Bei sehr günstiger Markenware könnte es sich ebenfalls um Fälschungen handeln. Bei technischen Geräten sollten Verbraucher wissen, dass gerade Auslauf-Modelle zu besonders günstigen Preisen angeboten werden, für die oftmals kein Reparatur- oder Abholservice mehr angeboten wird, Gewährleistung muss der Verkäufer dennoch geben. Preisdatenbanken und Foren helfen den Überblick bei der Fülle an Angeboten zu halten.

Nach dem Kauf – Das Widerrufsrecht

Entspricht die Ware nicht den Erwartungen des Verbrauchers, kann dieser von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Ware zurücksenden. Ob Rücksendekosten verlangt werden, entscheidet der Händler. Er muss den Verbraucher vor dem Kauf darauf hinweisen. Das Widerrufsrecht ist jedoch ausgeschlossen für: Maßanfertigungen, entsiegelte Ware (CD´s werden versiegelt versendet) oder Konzertkarten. Unabhängig vom Widerrufsrecht kann der Verbraucher außerdem, wie beim Kauf im Ladengeschäft, bei mangelhafter Ware seine Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen. Die Frist für das Widerrufsrecht beim Online Shopping beginnt erst zu laufen, wenn der Besteller oder eine zum Empfang der Ware ausgewiesene Person die Ware erhält. Gibt der Postbote das Paket einfach bei einem Nachbarn ab, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn der Nachbar das Paket tatsächlich übergibt.

Problem: Was ist, wenn ein Nachbar das Paket netterweise annimmt und dann zwei Wochen weg ist und ich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist feststelle, dass mir die Sachen nicht gefallen? Wurde der Nachbar ausdrücklich zum Empfang bevollmächtigt, beginnt die Frist ab Zustellung zu laufen. Nimmt der Nachbar das Paket aus reiner Gefälligkeit an, ohne dafür beauftragt worden zu sein, beginnt die Frist erst ab Erhalt der Ware zu laufen.

Umtausch und Rückgabe

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht, gibt es kein gesetzliches Recht auf den Umtausch oder die Rückgabe einer Ware. Große Onlinehändler wie Zalando beispielsweise gewähren ihren Kunden aus Kulanz ein Recht auf Umtausch beziehungsweise Rückgabe innerhalb von 100 Tagen nach dem Kauf. Dies ist aber die Ausnahme. Ein Händler ist nicht verpflichtet eine mangelfreie Ware grundlos zurückzunehmen – das Widerrufsrecht natürlich ausgenommen. Wer sich also nicht sicher ist, ob das Weihnachtsgeschenk dem oder der Liebsten gefällt, sollte eher bei Händlern bestellen, die ein verlängertes freiwilliges Rückgaberecht einräumen.

Ware kommt beschädigt an

Stellt sich beim Öffnen des Pakets heraus, dass die Ware beschädigt ist, wirkt sich dies nicht auf die Rechte des Verbrauchers aus. In so einem Fall wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel von Anfang vorhanden war und der Verbraucher diese nicht zu verantworten hat. Er kann weiterhin unbeschadet von seinem Widerrufsrecht oder seinen Gewährleistungsansprüchen Gebrauch machen.

Garantie beim Online Shopping

Auch im Netz können Waren – das trifft insbesondere auf technische Geräte zu – mit einer sogenannten Garantie verkauft werden. In so einem Fall versichert der Händler freiwillig eine bestimmte Eigenschaft für einen bestimmten Zeitraum zu. Das heißt, dass der Verbraucher im Falle eines Mangels innerhalb dieses Zeitraumes die Reparatur oder den Umtausch der Ware fordern kann, ohne dass der Händler sich darauf berufen kann, dass der Mangel auf den Verbraucher zurückzuführen ist.

Weiterverkauf von Geschenken

Stellt sich nach dem Fest heraus, dass dem Beschenken das Präsent nicht gefällt, bieten Auktionsplattformen wie eBay die Möglichkeit des Weiterverkaufs. Doch Achtung! Hier drohen Abmahnungen, wenn keine eigenen Produktbilder angefertigt werden. Auch offizielle Herstellerfotos dürfen für den Weiterverkauf nicht verwendet werden. Also lieber kurz das eigene Smartphone zücken und das Produkt selbst fotografieren als in die Abmahnfalle tappen.

Fazit: Wer bei der Wahl des Online-Händlers gewissenhaft vorgeht und auf sichere Bezahlmethoden setzt, kann sorgenlos und bequem seine Weihnachtseinkäufe in Ruhe von Zuhause aus erledigen.

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