Abmahnfalle mit Kerzenbild bei WhatsApp

Es macht wieder ein Kettenbrief in der beliebten Messenger-App WhatsApp die Runde. Die meisten dieser Nachrichten sind harmlos, doch diesmal könnten Nutzer beim Weiterleiten in eine Abmahnfalle tappen. Der Ablauf ist simple: Der Nutzer erhält eine Nachricht mit dem Text: „Bitte ersetze dein Profilbild durch diese Kerze der Hoffnung für 24 Std. Lass uns ein Zeichen aus Solidarität der krebskranken Menschen setzen. Nimm dir nur eine Minute Zeit & danke Gott dass du Gesund bist! Schicke die Kerzen an alle deine Freunde weiter, von denen du denkst, sie haben ein Herz. Morgen sehen wir, wie viele Kerzen wir anzünden konnten …

Das hört sich nach einer netten, mitfühlenden Idee an, doch das perfide ist: Das Kerzenbild ist urheberrechtlich geschützt. Wer es weiter verbreitet setzt sich der Gefahr einer Abmahnung aus. Der Absender des Kettenbriefs soll Gerüchten zufolge dieses Bild absichtlich versenden, um hinterher über eine bildrechtliche Abmahnung von unzähligen WhatsApp-Nutzern hohe Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Ob dieses Gerücht stimmt lässt sich aktuell nicht überprüfen. “Fest steht, dass jedes Bild urheberrechtlich geschützt ist und die Gefahr einer Abmahnung bei der Nutzung eines fremden Bildes grundsätzlich besteht”, warnt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Die Frage, die sich in diesem Fall unweigerlich stellt, ist, ob mögliche Abmahnungen, gesetzt den Fall sie wurden bewusst „inszeniert“, überhaupt rechtmäßig sind und ob die Nutzer im Falle einer Abmahnung am Ende tatsächlich Schadensersatz zahlen müssten. „Diese Abmahnungen sind, wenn sie hinterher vom Absender verschickt werden, unter jedem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlich. Wer als Urheber ein Bild in Kettenbriefen zum Weiterverbreiten verschickt, erteilt dadurch eine Lizenz für die Nutzung des Bildes zum beschriebenen Zweck“, schätzt Solmecke die rechtliche Lage ein.

Schwer zu führender Nachweis

Sollte der ursprüngliche Absender des Kettenbriefs das Bild selbst urheberrechtswidrig genutzt haben, hat der eigentliche Urheber jedoch das Recht die urheberrechtswidrige Nutzung seines Bildes abzumahnen. “Allerdings wäre zweifelhaft, ob durch das Einsetzen des Kerzenbildes als Profilbild überhaupt eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechts besteht“, sagt Solmecke. Schließlich ist das Profilbild bei WhatsApp nur für diejenigen sichtbar, die die entsprechende Mobilfunknummer kennen. Hier kommt es für eine Bewertung des Falles auf die Größe dieses Personenkreises an. Auch beim Teilen eines Bildes auf Facebook kann ab einem großen Freundeskreis von einer öffentlichen Zugänglichmachung ausgegangen werden.

Vor Übernahme fremder Bilder die Rechte klären

Wer von vornherein Ärger vermeiden möchte, sollte sich immer bewusst machen, dass Bilder grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind und eine Nutzung des Bildes nur mit Einwilligung des Urhebers rechtmäßig ist. Auf der sicheren Seite ist immer derjenige, der selbst seine Profilbilder oder Ähnliches anfertigt oder eine entsprechende Lizenz für die Nutzung erwirbt. Die unbedachte Verwendung fremder Bilder hat häufig teure rechtliche Konsequenzen. Klar ist aber auch, dass WhatsApp Nutzer für den Urheber nur schwer zurückverfolgt werden können. Dieser müsste schon tausende Telefonnummern durchtesten, um die entsprechenden Urheberrechtsverletzungen ausfindig zu machen. „Profi-Abmahner“ werden sich daher wohl eher weiterhin auf Facebook konzentrieren.

Facebook war der Dienst 19 Milliarden Dollar wert

WhatsApp sorgte erst kürzlich für Aufregung bei den Nutzern, weil blaue Häkchen als Lesebestätigung auf Android-Geräten den Empfänger unter Druck setzten, auf die Nachricht zu reagieren. Hierbei ist das US-Unternehmen bereits zurück gerudert. WhatsApp war wiederholt in der Kritik, da der Messenger-Dienst immer wieder Lücken für Angreifer bot, um entweder komplette Adressbücher auszulesen oder Nachrichten in fremden Namen zu versenden. Das alles hielt Facebook nicht davon ab, im Frühjahr 2014 rund 19 Milliarden Dollar für den Messenger-Dienst auf den Tisch zu legen.

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